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Ich bin Wahlhebamme.
Das bedeutet: Meine Leistungen werden zunächst privat bezahlt und können anschließend bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden.

Die Krankenkassen erstatten 80 % des Hebammen-Kassentarifs.
Wenn du eine private Zusatzversicherung hast, kann je nach Vertrag auch ein höherer Anteil übernommen werden.

Auf Anfrage sind Sozialtarife für Menschen in finanziell schwierigen Lebenssituationen möglich.
 

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